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Toleranzen

„Weil Material und Fertigungstechnik manchmal sehr eigenwillig sind...“

Die Toleranz bzw. „zuläßige Abweichung“ vom Nennmaß ist eine konstruktions- und fertigungsbedingte Maßgröße und bezeichnet die Differenz zwischen dem oberen und dem unteren Grenzwert. Innerhalb der Toleranz darf das Istmaß eines Werkstücks bzw. Bauteils vom jeweiligen Nennmaß (Null-Linie) abweichen. Außer Fertigungstoleranzen gibt es auch Form- und Lagetoleranzen, mit deren Hilfe die fertige Gestalt eines Werkstückes im Montage- oder Funktionszusammenhang toleriert wird.

Die Festlegung der Toleranzen erfolgt...

...bei Gitterrosten nach RAL GZ 638 (pdf)
...bei Blechprofilrosten nach RAL GZ 639 (pdf)

Güte- und Prüfbestimmungen:

Ein sicheres Qualitätsmerkmal bei Metallrosten ist das Gütezeichen RAL-GZ 638. Roste, die damit gekennzeichnet sind, erfüllen über einschlägige Normen und Richtlinien hinausgehende Maßstäbe an Sicherheit und Qualität. Grundlage ist ein umfangreiches Regelwerk, die von der Gütegemeinschaft Gitterroste in Hagen erarbeiteten Güte- und Prüfbestimmungen für Gitterroste.

Herausgeber ist der RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. in Sankt Augustin. Ob in Edelstahl, verzinkt, Aluminium oder Meßing, ob Preßrost oder Schweißpreßrost - alle Gitterroste, die das Gütezeichen RAL-GZ 638 tragen, sind nach den Qualitätsmaßstäben der Gütegemeinschaft Gitterroste gefertigt. Ein besonderer Wert wird dabei auf die verwendeten Materialien, die Oberflächenbehandlung, die Toleranzen und die mechanischen Eigenschaften (z.B. Durchbiegung) gelegt. Das einheitliche Qualitätsniveau wird durch eine grundsätzliche Erstprüfung jedes neuen Produkttyps garantiert. Außerdem sichert die regelmäßige Fremdüberwachung durch ein unabhängiges Prüfinstitut die kontinuierliche Einhaltung der festgelegten Standards zu.

Das Gütezeichen RAL-GZ 638 darf nur von Unternehmen geführt werden, die Mitglied in der Gütegemeinschaft Gitterroste e.V., Hagen sind, und deren Produkte den strengen Richtlinien der Güte- und Prüfbestimmungen entsprechen. Wenn das Regelwerk nicht eingehalten wird, kann das Gütezeichen im Einzelfall entzogen werden. Ziel der Gütegemeinschaft ist es, auf diese Weise den hohen Qualitäts- und Sicherheitßtandard der mit dem RAL-Gütezeichen gekennzeichneten Gitterroste zu gewährleisten.